Der Pflegefall ist eingetreten.

Jeder Mensch kann zu einem Pflegefall werden. Der Prozess kann schleichend verlaufen (Alter, Demenz), oder es kann plötzlich passieren (Unfall). Dann wird auch ein bis dahin gesunder junger Mensch zu einem Pflegefall.

Für die betroffenen Angehörigen stellen sich nun viele Fragen:

  • Kann der Angehörige überhaupt sinnvoll zu Hause gepflegt werden?
  • Welche Leistungen können selbst erbracht werden?
  • Wo ist professionelle Hilfe nötig?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Was zahlen die Kranken- und Pflegeversicherungen?
  • Gibt es Zuschüsse, wenn bauliche Änderungen gefordert sind?

Definition "Pflegefall"

Kann ein Mensch alltägliche Dinge des Lebens wie Toilette, Körperpflege, Essen oder Mobilität aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen nicht mehr allein machen, dann spricht man von Pflegebedürftigkeit. Eine festgestellte Pflegebedürftigkeit ist die Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen.

Das sind die ersten Schritte

In jedem Falle rufen Sie uns an. Wir werden gemeinsam mit Ihnen die vorgenannten Fragen besprechen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie können sich auch schon im Krankenhaus an den Sozialdienst wenden. Die können eine Schnelleinstufung in die Wege leiten und Sie bekommen dann einen vorläufigen Pflegegrad. Dies ist wichtig, um Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung zu bekommen. Somit haben Sie ein finanzielles Polster für Pflegesachleistungen.

Erfahren Sie hier mehr:
Einstufung und Pflegegrade